Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den indischen Geheimdienst

18. Dezember 2020 -

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 18.12.2020 zum Aktenzeichen 4-3 StE 5/19 – 5 – 1/20 einen indischen Staatsangehörigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 93/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich:

Zudem wurde ihm aufgegeben, als Bewährungsauflage 2.400 Euro an die Staatskasse zu zahlen.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts war der Angeklagte spätestens ab Anfang 2015 über in Deutschland stationierte und als Konsuln des indischen Generalkonsulats abgetarnte Führungsoffiziere für den indischen Auslandsgeheimdienst „Research & Analysis Wing (R&AW)“ geheimdienstlich tätig, indem er Informationen über in Deutschland lebende Angehörige der Sikhs gewann und seinem jeweiligen Führungsoffizier übermittelte.

Die Informationen wurden in Telefonaten und persönlichen Treffen in der Wohnung des Führungsoffiziers ausgetauscht. Gegenstand der vom Angeklagten beschafften bzw. weitergegebenen Informationen waren in erster Linie Veranstaltungen der für ein unabhängiges Khalistan eintretenden Sihk-Gruppierungen sowie der oppositionellen Kaschmir-Bewegung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, sein Verteidiger und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der BGH zu entscheiden hätte.