EU-Umweltrat beschließt Position der Mitgliedstaaten zum Europäischen Klimagesetz

18. Dezember 2020 -

Die Europäische Union wird zum ersten Mal das rechtsverbindliche Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 gesetzlich festschreiben.

Aus der Pressemitteilung des BMU Nr. 234/2020 vom 17.12.2020 ergibt sich:

Unter Leitung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze einigten sich die EU-Umweltminister am 17.12.2020 beim Umweltrat in Brüssel auf eine gemeinsame Position zum Europäischen Klimagesetz, die neben der Festlegung der Treibhausgasneutralität auch ein höheres Klimaziel für 2030 festlegt: Bis dahin sollen die Treibhausgasemissionen der EU um mindestens 55% gegenüber 1990 sinken. Erreicht sind bislang 25% Minderung, angestrebt wurde zuvor mindestens 40% bis 2030. Beschlossen wurde auch, dass die Mitgliedstaaten das neue Ziel für 2030 als EU-Klimaschutzbeitrag wie im Pariser Abkommen vorgesehen noch in diesem Jahr an die Vereinten Nationen übermitteln.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Einigung ist ein wichtiges internationales Signal: Die Europäische Union verpflichtet sich unumkehrbar und verbindlich zum Klimaschutz. Wir Europäer beweisen damit, dass wir das Pariser Klimaschutzabkommen ernst nehmen. Unser neues EU-Ziel von mindestens 55% Treibhausgas-Minderung bis 2030 ist international vorbildlich. Das ist ein glaubwürdiger und vernünftiger Pfad hin zur Treibhausgasneutralität 2050. Für das kommende Jahrzehnt bedeutet das nichts weniger als eine Verdopplung unseres Tempos beim Klimaschutz. Alle EU-Länder werden mehr tun als bisher. Auch Deutschland wird beim Klimaschutz mehr beitragen müssen als die bislang beschlossenen 55% Treibhausgas-Minderung. In allen Bereichen werden jetzt zusätzliche energische Klimaschutzschritte folgen müssen: bei der Energiewende, im Verkehr und bei Gebäuden ebenso wie bei allen Industrieprozessen.“

Das EU-Klimagesetz legt noch nicht fest, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen und welcher Mitgliedstaat welchen Beitrag übernimmt. Das wird erst absehbar, wenn die EU-Kommission im Sommer 2021 ihre Vorschläge für die Umsetzungsinstrumente vorlegen wird.

Das Europäische Klimagesetz sieht zudem eine regelmäßige Überprüfung vor, die sich eng am Pariser Abkommen orientiert. Demnach wird die EU-Kommission alle fünf Jahre prüfen, ob die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Klimaneutralität und dem Zielpfad dorthin im Einklang stehen. Analog zum Pariser Abkommen findet die erste Überprüfung im Jahr 2023 statt.

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten wird das EU-Klimagesetz im Trilog mit EU-Parlament und EU-Kommission zügig weiterverhandeln. Finalisiert werden diese Gespräche dann wie vorgesehen unter portugiesischer Ratspräsidentschaft.