Die EU-Kommission hat am 16.12.2020 eine Strategie vorgestellt, um einer Bankenkrise durch notleidende Kredite (Non Performing Loans, NPL) infolge der Pandemie vorzubeugen.
Aus EU-Aktuell vom 16.12.2020 ergibt sich:
Die Banken können wesentlich zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise beitragen, indem sie die Wirtschaft weiterhin mit Krediten versorgen. Da die Coronavirus-Pandemie die EU-Wirtschaft erheblich in Mitleidenschaft gezogen hat, dürften die notleidenden Kredite EU-weit wieder zunehmen, wenngleich noch nicht klar ist, wann und in welchem Umfang. Je nachdem, wie schnell sich die EU-Wirtschaft von der Coronakrise erholt, könnte die Qualität der Bankenaktiva – und damit auch die Kreditvergabefähigkeit der Banken – abnehmen.
Damit die Mitgliedstaaten und der Finanzsektor über das notwendige Instrumentarium verfügen, um frühzeitig auf einen Anstieg der notleidenden Kredite im EU-Bankensektor reagieren zu können, schlägt die EU-Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen v.a. vier Ziele verfolgt werden:
- Weiterentwicklung der Sekundärmärkte für notleidende Aktiva: Dadurch können notleidende Kredite aus den Bankbilanzen entfernt und gleichzeitig Schuldner besser geschützt werden. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung wäre die Annahme des Kommissionsvorschlags über Kreditdienstleister und Kreditkäufer, über den zurzeit im Europäischen Parlament und im Rat beraten wird. Die darin vorgesehenen Vorschriften würden für einen besseren Schuldnerschutz an den Sekundärmärkten sorgen. Zur Erhöhung der Markttransparenz hält die EU-Kommission die Schaffung einer zentralen elektronischen Datenplattform auf EU-Ebene für sinnvoll. Eine solche Plattform würde als Datenregister für den Handel mit notleidenden Krediten fungieren, einen besseren Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten (Kreditverkäufern, Kreditkäufern, Kreditdienstleistern, Vermögensverwaltungsgesellschaften und privaten NPL-Plattformen) ermöglichen und so einen effizienten Umgang mit notleidenden Krediten sicherstellen. Gestützt auf eine öffentliche Konsultation will die EU-Kommission die verschiedenen Möglichkeiten für eine Datenplattform auf europäischer Ebene prüfen und die beste Vorgehensweise festlegen. Eine mögliche Option wäre eine entsprechende Ausweitung des European DataWarehouse (ED).
- Reform der EU-Vorschriften zu Unternehmensinsolvenzen und Schuldenbeitreibung: Dies würde helfen, die verschiedenen Insolvenzrahmen in der EU einander anzunähern, und zugleich für anhaltend hohe Verbraucherschutzstandards sorgen. Größere Übereinstimmung bei den Insolvenzverfahren würde die Rechtssicherheit erhöhen und die Rückgewinnung von Vermögenswerten zum Nutzen von Gläubigern und Schuldnern gleichermaßen beschleunigen. Die EU-Kommission fordert das Parlament und den Rat dringend auf, bei dem von ihr 2018 vorgelegten Legislativvorschlag zur beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten zügig zu einer Einigung zu gelangen.
- Förderung von Einrichtung und EU-weiter Zusammenarbeit nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften: Vermögensverwaltungsgesellschaften entlasten in Schwierigkeiten geratene Banken, indem sie diesen die Möglichkeit geben, notleidende Kredite aus ihren Bilanzen zu entfernen. So können sich die Banken wieder auf die Kreditvergabe an gesunde Unternehmen und Haushalte konzentrieren, statt notleidende Kredite zu verwalten. Die EU-Kommission steht bereit, die Mitgliedstaaten, die solche nationalen Vermögensverwaltungsgesellschaften schaffen wollen, bei deren Errichtung zu unterstützen, und will ausloten, wie die Errichtung eines EU-Netzwerks aus nationalen Vermögensverwaltungsgesellschaften die Zusammenarbeit fördern könnte. Während die nationalen Vermögensgesellschaften über wertvolle Kenntnisse der Gegebenheiten im jeweiligen Land verfügen, könnte ein EU-Netzwerk den Austausch empfehlenswerter Vorgehensweisen ermöglichen, für die Durchsetzung von Daten- und Transparenzstandards sorgen und die Koordinierung von Maßnahmen erleichtern. Darüber hinaus könnte das AMC-Netzwerk die Datenplattform zur Koordinierung und Zusammenarbeit nutzen und Informationen über Anleger, Schuldner und Dienstleister austauschen. Ein Zugriff auf Informationen über Märkte für notleidende Kredite wäre aber nur möglich, wenn bezüglich der Schuldner alle einschlägigen Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
- Vorsorgliche Maßnahmen: Zwar ist der Bankensektor der EU heute in deutlich soliderer Verfassung als nach der Finanzkrise, doch greifen die Mitgliedstaaten zur Stützung ihrer Wirtschaft nach wie vor zu unterschiedlichen Maßnahmen. Aufgrund der besonderen Umstände der aktuellen Gesundheitskrise sind im Rahmen der EU-Richtlinie zur Bankensanierung und -abwicklung und im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen bei Bedarf vorsorgliche öffentliche Unterstützungsmaßnahmen zulässig.
Hintergrund
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Strategie für notleidende Kredite ist der nächste Schritt in einer Reihe bereits durchgeführter konsequenter Maßnahmen. Im Juli 2017 hatten die Finanzminister im Rat ECOFIN den ersten Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite vereinbart.
Im Einklang mit dem ECOFIN-Aktionsplan kündigte die EU-Kommission in ihrer Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion vom Oktober 2017 ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Abbau notleidender Kredite in der EU an. Im März 2018 legte sie dann ihr Maßnahmenpaket zur Verringerung des hohen Anteils an notleidenden Krediten vor.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassten die Letztsicherung für notleidende Kredite, die die Banken bei neu ausgereichten Darlehen zu einer Mindestverlustdeckungsquote verpflichtet, den Vorschlag für eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten und die Blaupause für die Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften. Um die Folgen der Corona-Krise einzudämmen, hat die EU-Kommission in ihrem Bankenpaket vom April 2020 gezielte „Express“änderungen an den EU-Bankenaufsichtsvorschriften vorgenommen. Zusätzlich dazu hat sie in dem im Juli 2020 angenommenen Paket zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung über die Kapitalmärkte gezielte Änderungen an den Kapitalmarktvorschriften vorgeschlagen, um Anreize für mehr Investitionen in die Wirtschaft zu setzen, die rasche Rekapitalisierung von Unternehmen zu ermöglichen und die Finanzierungskapazitäten der Banken zugunsten der wirtschaftlichen Erholung zu vergrößern.
Durch die Aufbau- und Resilienzfazilität werden auch Reformen, die auf eine Verbesserung des insolvenzrechtlichen, gerichtlichen und administrativen Rahmens und auf eine effiziente Abwicklung notleidender Kredite abzielen, erheblich gefördert.