Der Bundestag hat am 17.12.2020 die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet und damit den Weg bereitet für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 17.12.2020 ergibt sich:
Das neue EEG soll zum 01.01.2021 in Kraft treten und die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien neu regeln. Es legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden, damit das 65 Prozent-Ziel 2030 erreicht werden kann. Jährlich wird in einem stringenten Monitoringprozess überprüft, ob die Erneuerbaren Energien tatsächlich in dieser gewünschten Geschwindigkeit ausgebaut werden. Das neue EEG 2021 schafft zudem die Instrumente, um jederzeit kurzfristig nachsteuern zu können, wenn sich Hemmnisse abzeichnen.
Zugleich werden die Förderbedingungen für die einzelnen Energien neu geregelt. Im Interesse der Akzeptanz können sich die Kommunen an Windanlagen finanziell beteiligen. Bei der Photovoltaik wird der sog. „atmende Deckel“ neu geregelt und der Mieterstrom deutlich attraktiver ausgestaltet. Die Vergütungsbedingungen für große Photovoltaik-Dachanlagen werden verbessert; sie können künftig zwischen Ausschreibungen und einer auf den Eigenverbrauch optimierten Förderung wählen. Der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen wird gestärkt und vereinfacht, die Anforderungen an die Digitalisierung werden weiterentwickelt.
Solaranlagen, die nach 20-jähriger Förderung zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, erhalten eine unbürokratische und einfache Lösung, damit sie weiterbetrieben werden können. Windenergieanlagen an Land, deren Förderzeitraum ausläuft, sollen sich in Ausschreibungen um eine Anschlussförderung bewerben können, die bis 2022 läuft. Dazu ist noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich.