Deutschland darf Mobilfunk-Ausbau in Brandenburg fördern

17. Dezember 2020 -

Die EU-Kommission hat am 16.12.2020 deutsche Beihilfen in Höhe von 55 Millionen Euro zum Ausbau von Mobilfunknetzen in unterversorgten Gebieten in Brandenburg genehmigt.

Aus EU-Aktuell vom 16.12.2020 ergibt sich:

Die von Deutschland angemeldeten Regelung soll den Bau der physischen Infrastruktur fördern, die für den Ausbau hochleistungsfähiger Mobilfunknetze im Land Brandenburg erforderlich ist. So sollen Beihilfen für die Errichtung der passiven Infrastrukturen (Masten, unbeschaltete Glasfaserleitungen, Leerrohre und Stromanschlüsse) für die Bereitstellung von Mobilfunkdiensten (Sprach- und Datendienste) gewährt werden. Damit wird die Bereitstellung von mindestens 4G-Mobilfunkdiensten in Gebieten unterstützt, in denen derzeit entweder überhaupt keine Mobilfunkdienste oder bestenfalls 2G-Dienste verfügbar sind und in denen in den kommenden drei Jahren voraussichtlich kein privates Unternehmen entsprechende Investitionen tätigen wird.

Mobilfunknetzbetreiber und spezialisierte Bauunternehmen werden Zuwendungen in Form direkter Zuschüsse für den Bau und/oder Betrieb der mobilen Infrastruktur erhalten. Die Beihilfen werden auf der Grundlage offener, transparenter und diskriminierungsfreier Ausschreibungen gewährt.

Die geförderte Infrastruktur wird für alle interessierten Mobilfunknetzbetreiber zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zugänglich sein. Darüber hinaus müssen sich die Mobilfunknetzbetreiber verpflichten, die Beihilfen nur für den Mobilfunkausbau in Gebieten zu verwenden, in denen sie derzeit keine Versorgungsauflagen zu erfüllen haben; dies gewährleistet den Mehrwert der Maßnahme. Da die Maßnahme die Versorgung mit mindestens 4G-Mobilfunkdiensten in Gebieten sicherstellen wird, die derzeit bestenfalls mit 2G-Technologie versorgt sind, wird die Regelung zu einer wesentlichen Verbesserung der Konnektivität führen.

Daher kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere mit Art. 107 Abs. 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), im Einklang steht und zur Erreichung der in der Mitteilung „Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“ dargelegten strategischen Zielen der EU beiträgt.

Hintergrund

Die Regelung des Landes Brandenburg steht mit den strategischen Zielen der Gigabit-Mitteilung im Einklang, d.h. der Förderung der Konnektivität und der Gewährleistung des Zugangs zu mobilen Diensten flächendeckend an allen Orten in der EU, an denen Menschen leben und arbeiten, so auch in abgelegenen Gebieten. Gleichzeitig wird die Regelung dazu beitragen, Ungleichheiten und die digitale Kluft im Land Brandenburg zu verringern.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.54684 zugänglich gemacht.