Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Beihilferegelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene genehmigt.
Aus EU-Aktuell vom 17.12.2020 ergibt sich:
Mit der Maßnahme werden Unternehmen unterstützt, die ihre Anlagen an das öffentliche Schienennetz anschließen wollen. Im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals soll die deutsche Maßnahme zu einer Verringerung der Staus auf den Straßen und der CO2-Emissionen beitragen. Das Programm hat ein jährliches Budget von 40 Mio. Euro und läuft von 2021 bis 2025.
Die Maßnahme unterstützt die Entwicklung privater Anschlussbahnen (Gleisanschlüsse) und anderer damit verbundener Infrastruktur zur Förderung des intermodalen Güterverkehrs, einschließlich der Umschlaginfrastruktur. Im Rahmen der Regelung werden Unternehmen für bis zu 50% der Infrastrukturkosten (und bis zu 80% für Umschlaginfrastruktur) entschädigt.
Die Kommission stellte fest, dass die Regelung für die Umwelt und die Mobilität von Vorteil ist, da sie den Schienenverkehr fördert, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr, und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert. Die Kommission stellte ferner fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig und notwendig ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu fördern. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere mit Artikel 93 EG-Vertrag über die Koordinierung des Verkehrs, im Einklang steht. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.58570 zugänglich gemacht.