Gleiche Regeln online wie offline: EU-Kommission schlägt Reform des digitalen Raums vor

16. Dezember 2020 -

Die Europäische Kommission will den digitalen Raum reformieren und hat dazu am 15.12.2020 neue Vorschriften für alle digitalen Dienste wie soziale Medien, Online-Marktplätze und andere Online-Plattformen vorgelegt.

Aus EU-Aktuell vom 15.12.2020 ergibt sich:

Europäische Werte stehen im Mittelpunkt des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) . Die neuen Bestimmungen werden die Verbraucher und ihre Grundrechte im Internet besser schützen und zu faireren und offeneren digitalen Märkten für alle führen.

Ein modernes Regelwerk für den gesamten Binnenmarkt wird Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern und dafür sorgen, dass den Nutzern neue, bessere und zuverlässige Online-Dienste zur Verfügung stehen. Es wird auch kleinere Plattformen, kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups fördern, weil es ihnen den Zugang zu Kunden im gesamten Binnenmarkt erleichtert und gleichzeitig die Kosten der Rechtsbefolgung senkt.

Darüber hinaus verhindern die neuen Vorschriften, dass Online-Plattformen, die zu „Torwächtern“ im Binnenmarkt geworden sind oder voraussichtlich werden, unfaire Bedingungen anwenden. Die beiden Vorschläge bilden das Fundament, auf dem die Kommission ihr ehrgeiziges Ziel verwirklichen will, nämlich dieses Jahrzehnt zur digitalen Dekade Europas zu machen.

Gesetz über digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste sieht EU-weit verbindliche Pflichten für alle digitalen Dienste vor, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Es legt neue Verfahren für die schnellere Entfernung illegaler Inhalte fest und gewährleistet den umfassenden Schutz der Grundrechte der Nutzer im Internet.

Im Einklang mit den europäischen Werten – wie Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit – wird der neue Rahmen wieder ein Gleichgewicht zwischen den Rechten und Verantwortlichkeiten der Nutzer, der vermittelnden Plattformen und der Behörden herstellen. Der Vorschlag ergänzt den Europäischen Aktionsplan für Demokratie, der darauf abzielt, unsere Demokratien widerstandsfähiger zu machen.

Konkret führt das Gesetz über digitale Dienste eine ganze Reihe neuer, EU-weit harmonisierter Verpflichtungen für digitale Dienste ein, die sorgfältig nach der Größe und den Auswirkungen dieser Dienste abgestuft sind:
• Vorschriften für die Entfernung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte aus dem Internet;
• Schutzvorkehrungen für Nutzer, deren Inhalte von Plattformen irrtümlicherweise gelöscht werden;
• neue Pflichten für sehr große Plattformen, die risikobasierte Maßnahmen ergreifen müssen, um den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern;
• weitreichende Transparenzmaßnahmen, auch in Bezug auf Online-Werbung und die Algorithmen, mit denen den Nutzern Inhalte empfohlen werden;
• neue Befugnisse zur Untersuchung der Funktionsweise der Plattformen, dazu werden Forscher Zugang zu wichtigen Plattformdaten erhalten;
• neue Vorschriften für die Nachverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer illegaler Waren oder Dienstleistungen leichter aufspüren zu können;
• ein innovativer Kooperationsprozess zwischen den Behörden, um eine wirksame Durchsetzung im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten.

Plattformen, die mehr als 10% der EU-Bevölkerung (45 Mio. Nutzer) erreichen, gelten als systemrelevant und unterliegen nicht nur besonderen Verpflichtungen in Bezug auf das Management ihrer eigenen Risiken, sondern auch einer neuen Aufsichtsstruktur. Dieser neue Rechenschaftsrahmen wird aus einem Gremium nationaler Koordinatoren für digitale Dienste bestehen, wobei die Kommission besondere Befugnisse bei der Beaufsichtigung sehr großer Plattformen erhält, einschließlich der Möglichkeit, diese direkt zu sanktionieren.

Gesetz über digitale Märkte

Das Gesetz über digitale Märkte befasst sich mit den negativen Folgen bestimmter Verhaltensweisen von Plattformen, die als digitale „Torwächter“ im Binnenmarkt fungieren. Diese Plattformen haben erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt, dienen als wichtiges Zugangstor, über das gewerbliche Nutzer ihre Kunden erreichen, und nehmen – derzeit und wahrscheinlich auch künftig – eine gefestigte und dauerhafte Position ein. Dadurch können sie so mächtig werden, dass sie als private Akteure selbst die Regeln bestimmen und als unumgängliches Zugangstor zwischen Unternehmen und Verbrauchern funktionieren können. Mitunter kontrollieren solche Unternehmen sogar ganze Plattformökosysteme.

Wenn ein solcher Torwächter unlautere Geschäftspraktiken anwendet, kann er wertvolle und innovative Dienste seiner gewerblichen Nutzer und Wettbewerber ausbremsen oder daran hindern, die Verbraucher zu erreichen. Dies ist beispielweise dann der Fall, wenn es infolge solcher Praktiken zu einer unlauteren Nutzung von Daten der auf den Plattformen tätigen Unternehmen oder dazu kommt, dass die Nutzer an einen bestimmten Dienst gebunden sind und nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, zu einem anderen Dienst zu wechseln.

Das Gesetz über digitale Märkte baut auf der horizontalen Verordnung über die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen, den Erkenntnissen der Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft und den umfangreichen Erfahrungen der Kommission im Umgang mit Online-Märkten im Zuge der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts auf. Es enthält insbesondere harmonisierte Vorschriften zur Definition und zum Verbot solcher unlauteren Praktiken von Torwächtern und sieht einen Durchsetzungsmechanismus vor, der auf Marktuntersuchungen beruht. Derselbe Mechanismus wird auch dafür sorgen, dass die in der Verordnung festgelegten Verpflichtungen in der sich ständig weiterentwickelnden digitalen Wirklichkeit stets auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Konkret wird das Gesetz über digitale Märkte
• nur für die großen Anbieter der zentralen Plattformdienste gelten, die für unlautere Praktiken am anfälligsten sind, z. B. Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste, soweit sie den objektiven gesetzlichen Kriterien für eine Einstufung als Torwächter entsprechen;
• quantitative Schwellenwerte als Grundlage für die Ermittlung mutmaßlicher Torwächter festlegen. Die Kommission wird zudem befugt sein, Unternehmen nach einer Marktuntersuchung als Torwächter einzustufen;
• eine Reihe eindeutig unlauterer Praktiken verbieten, z. B. dürfen die Nutzer nicht daran gehindert werden, eine vorinstallierte Software oder App zu deinstallieren;
• Torwächter zur proaktiven Ergreifung bestimmter Maßnahmen verpflichten, z. B. gezielter Vorkehrungen, damit Software Dritter ordnungsgemäß funktioniert und mit ihren eigenen Diensten zusammenwirken kann;
• Sanktionen für Verstöße vorsehen, darunter mögliche Geldbußen in Höhe von bis zu 10% des weltweiten Umsatzes eines Torwächters, um die Wirksamkeit der neuen Vorschriften zu gewährleisten. Im Wiederholungsfall könnten diese Sanktionen auch die Verpflichtung umfassen, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, die sich sogar auf die Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche erstrecken können, wenn es keine andere ebenso wirksame Alternative gibt, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen;
• der Kommission die Möglichkeit geben, gezielte Marktuntersuchungen durchzuführen, um zu beurteilen, ob neue Torwächterpraktiken und -dienste aufgenommen werden müssen, damit die neuen Torwächter-Bestimmungen mit der raschen Entwicklung der digitalen Märkte Schritt halten.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden die Vorschläge der Kommission im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Falls der endgültige Text verabschiedet wird, gilt er unmittelbar in der gesamten Europäischen Union.

Hintergrund

Das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte sind die europäische Antwort auf den tief greifenden Reflexionsprozess, an dem sich die Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und viele andere Länder in den letzten Jahren beteiligt haben, um die Auswirkungen der Digitalisierung – und insbesondere der Online-Plattformen – auf die Grundrechte, den Wettbewerb und ganz allgemein auf unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften besser zu verstehen.

In Vorbereitung dieses Legislativpakets konsultierte die Kommission ein breites Spektrum von Interessenträgern. Im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste und dem neuen Wettbewerbsinstrument, das dem Vorschlag für das Gesetz über digitale Märkte zugrunde liegt, konsultierte die Kommission im Sommer 2020 die Interessenträger, um ihre Arbeiten zur Sammlung und Auswertung von Nachweisen in Bezug auf das Ausmaß und die Bedeutung der spezifischen Fragen, die möglicherweise ein Eingreifen auf EU-Ebene erforderlich machen, weiter zu unterstützen. Zu den öffentlichen Konsultationen, die zur Vorbereitung des heutigen Pakets von Juni 2020 bis September 2020 durchgeführt wurden, gingen mehr als 3.000 Antworten aus allen Bereichen der digitalen Wirtschaft und aus aller Welt ein.