Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 einen Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen, womit Verbraucher künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern abgeben können sollen.
Aus der Pressemitteilung des BMU Nr. 232/2020 vom 16.12.2020 ergibt sich:
Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, z.B. im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen.
Rund 86% der gesammelten Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 recycelt. Allerdings kam nicht jedes Altgerät im Recycling an, weil viele Geräte im Restmüll enden, langlebige Geräte noch im Gebrauch sind oder v.a. kleine Geräte vergessen in Schubladen lagern. Damit mehr Altgeräte in die richtigen Hände zur Sammlung, Behandlung und schließlich ins Recycling gelangen, erweitert die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler. Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 m² ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Künftig sollen Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder der Kette gekauft wurden. Alles was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, z.B. im Rahmen einer Aktion.
Die Gesetzesänderung schließt bisherige Lücken, damit Onlinehändler ihren Kunden auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten. Außerdem sollen Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung ear registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Das ist wichtig, um die Herstellerpflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durchzusetzen. Und es soll Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermeiden, die sich rechtskonform verhalten.
Der Gesetzentwurf muss vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren sowie das Verfahren für die Behandlungsverordnung noch vor der Sommerpause 2021 abzuschließen. Gesetz und Verordnung sollen zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt werden und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Entwurf einer Behandlungsverordnung vorgelegt. Die Behandlungsverordnung wird erst 2021 ins Kabinett eingebracht. Mit den neuen Regeln aus dieser Verordnung sollen mehr Schadstoffe deutlich früher im Behandlungsprozess ausgeschleust und so das Recyclingergebnis verbessert werden. Erstmals werden auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (PDF, 884 KB)