Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (CBD-Umsetzungsgesetz) beschlossen.
Aus der Pressemitteilung des BMF vom 16.12.2020 ergibt sich:
„Der Pfandbrief ist schon seit langem ein Exportschlager. Im Jahr 1769 wurde er als Kind des deutschen Finanzmarktes erstmalig ausgegeben und erfreut sich seither zunehmend auch in Europa großer Beliebtheit. Mit dem heutigen Gesetzesvorhaben setzen wir nun europäische Vorgaben um, die auch wesentlich durch den bewährten deutschen Pfandbrief inspiriert wurden. Der deutsche Pfandbriefstandard wird nun in ganz Europa etabliert“, so Sarah Ryglewski, Parlamentarische Staatssekretärin bei Bundeminister der Finanzen.
Die sog. Covered-Bonds-Richtlinie harmonisiert Regelungen über Schuldverschreibungen, die durch Vermögenswerte, wie Immobilien oder öffentliche Anleihen, besichert sind. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Pfandbriefgesetz.
Gedeckte Schuldverschreibungen erfüllen eine wichtige Finanzierungsfunktion, insbesondere für den Immobilienmarkt. Es besteht ein vitales Interesse der Realwirtschaft an einem funktionierenden Markt für gedeckte Schuldverschreibungen. Dieser Markt wird durch die europäische Harmonisierung gestärkt.
Die durch die Covered-Bonds-Richtlinie eingeführten einheitlichen Bezeichnungen „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und „Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)“ sollen künftig durch das Pfandbriefgesetz geschützt werden. Die Bezeichnungen werden den Vertrieb des Pfandbriefes im Ausland erleichtern.