Die EU-Kommission hat am 14.12.2020 Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Farben für Tätowierungen und Permanent Make-up beschlossen.
Aus EU-Aktuell vom 14.12.2020 ergibt sich:
Die neuen Regeln treten in zwölf Monaten in Kraft. Nach dieser Übergangsphase dürfen Produkte, deren Inhaltsstoffe die festgelegten Grenzwerte überschreiten, in der EU weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden.
Bislang haben die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Vorschriften zur Beschränkung von Chemikalien in Tätowier-Farben.
Mit der am 14.12.2020 beschlossenen Beschränkung wird es EU-weit harmonisierte Regeln geben. Die Beschränkung sei das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur und den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Industrie und der Zivilgesellschaft, so EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton.
Die neuen Regeln beinhalten maximale Konzentrationsgrenzen, die entweder für Stoffgruppen oder für einzelne Stoffe wie bestimmte Azofarbstoffe und krebserregende aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol festgelegt werden.