Bundestag beschließt Haushaltsgesetz

14. Dezember 2020 -

Das Parlament hat am 11.12.2020 den Bundeshaushalt 2021 verabschiedet.

Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 11.12.2020 ergibt sich:

Dieser sieht für das BMWi im kommenden Jahr Ausgaben von 10,4 Mrd. Euro und damit eine Steigerung des Etats gegenüber der bisherigen Finanzplanung für 2021 um rund 3,2 Mrd. Euro vor. Davon sind etwa 8,8 Mrd. Euro Fördermittel.

Im Einzelplan des BMWi sind für die Digitale Agenda der Bundesregierung im nächsten Jahr insgesamt 460 Mio. Euro vorgesehen. Durch die Förderung der Mikroelektronik, Entwicklung digitaler Technologien, von Künstlicher Intelligenz und digitaler Infrastruktur soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft weiter gesteigert werden. Hierbei sollen auch kleine und mittlere Unternehmen mitgenommen werden. Sie werden durch einen praxisnahen Technologie- und Wissenstransfer aber auch bei Investitionen in digitale Technologien unterstützt.

Das BMWi stellt zur Förderung der Energieforschung rund 594 Mio. Euro bereit. Hinzu kommen 100 Mio. Euro für Reallabore der Energiewende. Für internationale Kooperationen im Bereich Wasserstoff stehen 390 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Zukunft der Mobilität steht auch im Fokus: Ein Zukunftsprogramm für Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie wurde mit 525 Mio. Euro aufgelegt; in Umsetzung des Autogipfels kamen noch weitere 50 Mio. Euro für einen neuen Zukunftsfonds Automobilindustrie hinzu. Für die Modernisierung von Flugzeugflotten stehen 175 Mio. Euro zur Verfügung und die Fördermittel für innovativen Schiffbau belaufen sich auf 30 Mio. Euro. Hinzugekommen sind 50 Mio. Euro zur Förderung von LNG-Bunkerschiffen.

Für Maßnahmen der Pandemiebewältigung und -vorsorge stehen 2021 334 Mio. Euro zur Verfügung. Es sollen Investitionen in persönliche Schutzausrüstung angereizt werden, Investitionen zur Ausweitung der Produktion von Vorprodukten für die Herstellung von medizinischen Schutzgütern bezuschusst werden, Produktionsanlagen für persönliche Schutzausrüstungen und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte gefördert werden.

Neu hinzu kommt ein mit 20 Mio. Euro ausgestatteter Wirtschaftsfonds für strategische Projekte in Afrika. Daraus sollen förderungswürdige deutsche Exporte nach Afrika unterstützt werden, damit diese im internationalen Wettbewerb preiswerter angeboten werden können – durch günstigere Kreditbedingungen und/oder einen Zuschuss zum Kredit.

Bereits im Januar 2020 ist das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft getreten. Hieran partizipierende Förderprogramme des BMWi wurden unter anderem aufgestockt, um den finanziellen Mehrbedarf decken zu können, der sich durch die räumliche Ausweitung des Fördergebietes Ostdeutschland auf alle strukturschwachen Regionen ergibt. Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind 2021 919 Mio. Euro vorgesehen, 69 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder beträgt der Bewilligungsrahmen 1,8 Mrd. Euro.

Das Programm INNO-KOM wurde um 9,5 Mio. Euro auf rund 103 Mio. Euro erhöht.

Zur Förderung der Selbstständigkeit durch Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen wurde das Programm EXIST um 12,3 Mio. Euro erhöht. Mit der Ko-Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds ergibt sich ein Bewilligungsrahmen von 95,5 Mio. Euro. Auch der Mehrbedarf zur Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten und Lehrlingsunterweisung wurde durch zusätzliche Mittel abgedeckt.

Eine Säule der dualen Berufsausbildung in Deutschland ist die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU). Diese wird in überbetrieblichen Bildungsstätten durchgeführt und seit Jahrzehnten bundes- und länderseitig bezuschusst. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltsgesetzes 2021 wird der entsprechende Titelansatz für die Förderung der ÜLU für 2021 von bisher 49.195 Mio. Euro um 10.767 Mio. Euro auf nunmehr insgesamt 59.962 Mio. Euro erhöht. Damit können die geltenden Förderpauschalen im Jahr 2021 erhöht werden. Diese zusätzliche Entlastung der Ausbildungsbetriebe von den Kosten der ÜLU ist insbesondere in Zeiten der Krise ein wichtiges Signal zur Stärkung und zum Erhalt der Ausbildungsbereitschaft.

Energie- und Klimafonds (EKF)

Der Wirtschaftsplan des EKF sieht 2021 Einnahmen i.H.v. 42,7 Mrd. Euro und Programmausgaben i.H.v. 26,5 Mrd. Euro vor. Die Zuführung an die Rücklage beträgt 16,2 Mrd. Euro. Die Finanzierung dieser Ausgaben soll u.a. durch Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung erfolgen, die sich für 2021 auf ca. 7,4 Mrd. Euro belaufen. Hinzukommen Einnahmen aus den Versteigerungserlösen des bestehenden europäischen Zertifikatehandels von rund 2,8 Mrd. Euro, Entnahmen aus der Rücklage von rund 30 Mrd. Euro (davon allein 26,4 Mrd. Euro aus dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020) und der Zuweisung aus dem Bundeshaushalt von 2,5 Mrd. Euro.

Im EKF werden die Mittel insbesondere für Förderprogramme zur CO2-Minderung zur Verfügung gestellt, u.a. für die energetische Gebäudesanierung, zum Heizungstausch, für die Förderung der Elektromobilität, die Batteriezellfertigung und die Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie sowie zur Senkung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent/KWh und die Ausgleichszahlungen für Kohleanlagenbetreiber.