Der Rat der EU hat am 14.12.2020 eine Entschließung zur Verschlüsselung angenommen, in der die Notwendigkeit der Sicherheit durch Verschlüsselung und der Sicherheit trotz Verschlüsselung betont wird.
Aus der Pressemitteilung des Rates der EU vom 14.12.2020 ergibt sich:
In dieser Entschließung hebt der Rat seine Unterstützung für die Entwicklung, Umsetzung und Nutzung starker Verschlüsselung als ein notwendiges Mittel zum Schutz der Grundrechte und der digitalen Sicherheit der Bürger sowie von Regierungen, Industrie und Gesellschaft hervor. Gleichzeitig stellt der Rat fest, dass gewährleistet werden muss, dass die zuständigen Strafverfolgungs- und Justizbehörden ihre gesetzlichen Befugnisse sowohl online als auch offline ausüben können, um unsere Gesellschaften und Bürger zu schützen.
Die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz hängen zunehmend vom Zugang zu elektronischen Beweismitteln ab, um Terrorismus, organisierte Kriminalität, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie eine Reihe anderer Cyberstraftaten und durch den Cyberraum ermöglichter Straftaten wirksam zu bekämpfen. Dieser Zugang ist für den Erfolg der Strafverfolgung und der Strafjustiz im Cyberraum von wesentlicher Bedeutung. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Verschlüsselung den Zugang zu Beweismitteln und deren Analyse äußerst schwierig oder praktisch unmöglich macht.
Die EU ist bestrebt, in einen aktiven Dialog mit der Technologiebranche einzutreten und dabei Forschung, Wissenschaft, Industrie, Zivilgesellschaft und andere Interessenträger eng einzubeziehen. Sie beabsichtigt die Herstellung des richtigen Gleichgewichts zwischen der Sicherstellung des weiteren Einsatzes starker Verschlüsselungstechnologien und der Gewährleistung der Befugnisse der Strafverfolgung und der Justiz, damit diese unter den gleichen Bedingungen wie in der Offline-Welt agieren. Potenzielle technische Lösungen müssen die Privatsphäre und die Grundrechte achten sowie den Nutzen wahren, den der technologische Fortschritt für die Gesellschaft mit sich bringt.