Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die regionalen Rechtsanwaltskammern begrüßen ausdrücklich, dass im Hinblick auf die immer noch anhaltende Corona-Pandemie die Regelungen verlängert werden sollen, die eine Durchführung von Wahlen und Beschlüsse der Rechtsanwaltskammern, insbesondere der Kammerversammlung, außerhalb einer Präsenzsitzung ermöglichen.
Aus BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 22/2020 vom 10.12.2020 ergibt sich:
Dies sieht der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für eine Verordnung zur Verlängerung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der Covid-19-Pandemie (Covid-19-FKG) vor. BRAK und Kammern regen jedoch an, für die Abstimmungen in der Kammerversammlung ebenso wie für Wahlen, diese in elektronischer Form zu ermöglichen. Bislang sieht § 2 COV19FKG für Abstimmungen ausschließlich die schriftliche Form vor. Dies sei, wie die aktuell mittels schriftlicher Abstimmung durchgeführte Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer München zeige, sehr schwerfällig. Eine elektronische Abstimmung könne den Prozess wesentlich erleichtern.