Die Fördermöglichkeiten der privaten Bürgschaftsbanken waren im Rahmen des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung ausgeweitet worden, wobei die ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristete Ausweitung nun bis zum 30.06.2021 verlängert wird.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 11.12.2020 ergibt sich:
Die privaten Bürgschaftsbanken tragen in der Corona-Pandemie dazu bei, die Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen sicherzustellen.
Es wird u.a. die Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (vorher 1,25 Mio. Euro), eine höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen ermöglicht. Die erweiterten Angebote wurden bis Ende November 2020 bundesweit von über 4.600 Unternehmen genutzt – über ein Drittel mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Es wurden Kredite von über 1,3 Mrd. Euro durch die Bürgschaftsbanken abgesichert.
Das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stößt auf große Resonanz und wird bereits für viele Anfragen genutzt. Eine Kontaktaufnahme kann auch durch die Hausbank, eine Kammer oder Berater erfolgen. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank steht auf der Seite des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken zur Verfügung.