Umsetzung der Warenkaufrichtlinie: Update-Pflichten für Verkäufer von digitalen Geräten

10. Dezember 2020 -

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 10.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie veröffentlicht.

Aus der Pressemitteilung des BMJV vom 10.12.2020 ergibt sich:

Mit dem Referentenentwurf soll das Kaufgewährleistungsrecht in Europa weiter vereinheitlicht, der grenzüberschreitende elektronische Handel gefördert und das Wachstumspotenzial des Online-Handels ausgenutzt werden. Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen sollen von einheitlichen Gewährleistungsregeln profitieren, weil die Kosten für die Anpassung von Verträgen geringer ausfallen. Durch die Förderung des grenzüberschreitenden Handels sollen den Händlern weitere Absatzmöglichkeiten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine größere Produktvielfalt mit attraktiveren Preisen eröffnet werden.

Zur Umsetzung der Richtlinie sieht der Entwurf insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Für Sachen mit digitalen Elementen, die eine Verbraucherin oder ein Verbraucher von einem Händler erwirbt, wird eine Aktualisierungsverpflichtung („Updates“) eingeführt, so dass die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach Übergabe der Kaufsache zu gewährleisten sind.
  • Für Sachen, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist, werden Sonderbestimmungen eingeführt. So muss der Verkäufer etwa dafür Sorge tragen, dass die in der Sache integrierten digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben.
  • Bei Kaufverträgen, an denen eine Verbraucherin oder ein Verbraucher beteiligt ist, wird die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
  • Die Bestimmungen für Garantien werden ergänzt. So muss eine Garantieerklärung der Verbraucherin oder dem Verbraucher zukünftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Aus der Garantieerklärung muss zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie die daneben bestehenden Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.

Der Entwurf wurde an die Länder und interessierten Kreise mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Die Länder und Verbände haben Möglichkeit, bis zum 07.01.2021 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

Weitere Informationen
RefE: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (PDF, 691 KB)