Mehr Unterstützung für Ausbildungsbetriebe in der Corona-Pandemie

10. Dezember 2020 -

Die Bundesregierung will durch Ausweitung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ auch weiterhin die Förderung von Ausbildungsplätzen unterstützen.

Aus dem Newsletter des BMAS vom 10.12.2020 ergibt sich:

Schon bisher werden kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, mit Prämien gefördert, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größerem Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Die Bundesregierung reagiert auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen und erleichtert die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien nun deutlich. Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden bis Mitte 2021 verlängert. Die Änderungen treten am 11.12.2020 in Kraft.

Im Einzelnen:

  • Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe können künftig bereits mit Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50% innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten – oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30% gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60%in April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr).
  • Die Durchführung von Kurzarbeit kann für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt werden (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
  • Künftig werden auch Ausbildungen, die vom 24.06.2020 bis zum 31.07.2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.
  • Übernimmt ein Betrieb einen Auszubildenden, der seine Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren hat, kann dieser künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit der Übernahmeprämie gefördert werden (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten).
  • Solche Übernahmen können bis zum 30.06.2021 gefördert werden (bisher: bis zum 31.12.2020).
  • Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis Dezember 2020).

Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Website einfach auszufüllende Formulare mit Hinweisen und Hilfen bereit.

Die Änderungen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ werden am 10.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.