Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.12.2020 zum Aktenzeichen BGH AnwZ(Brfg) 19/19 entschieden, dass die Wahlen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 26.04.2017 rechtswidrig und ungültig.
Zuvor hatte der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 14.12.2018 zum Aktenzeichen 1 AGH 39/17 so entschieden.
Damit sind die gewählten Vorstandsmitglieder sofort aus dem Amt entlassen.
Der Bundesgerichtshof begründet sein Urteil im Wesentlichen damit, dass der Präsident der Rechtsanwaltskammer in einer Kammerversammlung gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, weil er seinen Rechenschaftsbericht über das Jahr 2016 als Wahlkampfrede genutzt habe.
Als Folge entschied der Bundesgerichtshof sei die Wahl des Präsidenten, wie auch die Wahl aller Vorstandsmitglieder nichtig.