Richterbund fordert umfassende Reform beim Weisungsrecht

07. Dezember 2020 -

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die Ankündigung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber Staatsanwälten zu beschränken, allerdings greifen die Reformpläne nach seiner Ansicht noch zu kurz.

Aus der Pressemitteilung des DRB vom 04.12.2020 ergibt sich:

„Deutschland ist mit seinem antiquierten Modell einer politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft in Europa ins Abseits geraten. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesjustizministerin Weisungen in konkreten Verfahren jetzt für den Bereich der europäischen Rechtshilfe gesetzlich ausschließen will“, sagten die DRB-Vorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff in Berlin. Die Reformpläne griffen aber noch zu kurz. „Es ist höchste Zeit, das Gerichtsverfassungsgesetz so zu ändern, dass jeglicher Einfluss der Politik auf einzelne Ermittlungen in Strafverfahren sicher ausgeschlossen wird. Nur so kommt Deutschland in dieser Frage auf die Höhe europäischer Justizstandards.“ Allein der böse Anschein, dass ein Minister Ermittlungen in die eine oder andere Richtung lenken könne, untergrabe das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Strafjustiz, warnten Stockinger und Lüblinghoff. „Diesen Schwachpunkt der deutschen Justizstruktur gilt es grundsätzlich, nicht nur für einzelne Aufgabenbereiche der Staatsanwaltschaft zu beheben“, forderten die DRB-Vorsitzenden.

Hintergrund:

Der EuGH hat die fehlende politische Unabhängigkeit deutscher Staatsanwälte moniert und auch die EU-Kommission hat dieses Strukturproblem in ihrem Rechtsstaatsbericht für Europa kritisiert. Die Justizminister des Bundes und der Länder haben ein allgemeines Weisungsrecht und ein Einzelfallweisungsrecht. Mit allgemeinen Weisungen soll zum Beispiel eine gleichförmige Strafverfolgung für bestimmte Straftaten sichergestellt werden. Davon zu unterscheiden ist das Weisungsrecht im Einzelfall, das Ministern die Möglichkeit eröffnet, auf konkrete Ermittlungen gegen bestimmte Beschuldigte einzuwirken. Aus Sicht des DRB ist Letzteres vollständig abzuschaffen.