Neues Abkommen zwischen EU und Staaten in Afrika, Karibik und Pazifik

07. Dezember 2020 -

Die EU und die Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS, früher AKP-Staatengruppe) haben sich am 03.12.2020 auf ein neues Partnerschaftsabkommen verständigt, das an die Stelle des Cotonou-Abkommens treten wird.

Aus EU-Aktuell vom 04.12.2020 ergibt sich:

Das Abkommen muss von den Vertragsparteien noch gebilligt, unterzeichnet und ratifiziert werden und wird dann der Rahmen für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen sein. Es erstreckt sich auf eine Vielzahl von Bereichen, von nachhaltiger Entwicklung und nachhaltigem Wachstum bis hin zu Menschenrechten, Frieden und Sicherheit. Gemeinsam verfügen die EU und die 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten über mehr als die Hälfte der Sitze bei den Vereinten Nationen, ihre Bevölkerung beträgt insgesamt 1,5 Mrd. Menschen.

Sobald das Abkommen in Kraft getreten ist, wird es als neuer Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den 79 Mitgliedern der OAKPS) in den kommenden 20 Jahren dienen.

Das neue Partnerschaftsabkommen besteht aus einem „Grundlagenteil“, in dem die Werte und Grundsätze der EU und der AKP-Staaten dargelegt und die folgenden strategischen Schwerpunktbereiche ausgewiesen werden, in denen beide Seiten zusammenarbeiten wollen:

  • Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung,
    • Frieden und Sicherheit,
    • menschliche und soziale Entwicklung,
    • ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel,
    • inklusives nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive nachhaltige Entwicklung sowie
    • Migration und Mobilität.

Dieser Grundlagenteil des Partnerschaftsabkommens wird durch drei spezifische handlungsorientierte Regionalprotokolle (Afrika, Karibik, Pazifik) ergänzt, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Region zugeschnitten sind. Dies wird einen bislang beispiellosen regionalen Fokusermöglichen. Die Regionalprotokolle werden über eigene Verwaltungsstrukturen verfügen, die u.a. gemeinsame Parlamentsausschüsse umfassen und die Steuerung der Beziehungen zwischen der EU und den einzelnen Regionen ermöglichen. Darüber hinaus wird ein übergreifender gemeinsamer OAKPS-EU-Rahmen mit starker parlamentarischer Beteiligung geschaffen.

Auf dem AKP-Gipfeltreffen im Dezember 2019 nahm die AKP-Staatengruppe das überarbeitete Abkommen von Georgetown an und billigte damit eine Namensänderung. Im April 2020 wurde aus der Gruppe der AKP-Staaten die Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS).

Nächste Schritte

Nachdem die Chefunterhändler nun eine politische Einigung erzielt haben, wird der Text interne Verfahren durchlaufen, bevor er von den Chefunterhändlern paraphiert werden kann. Die Paraphierung markiert den Abschluss der Verhandlungen. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021. Um in Kraft treten zu können, muss das Abkommen von einer Mindestauswahl und -zahl von Vertragsparteien geschlossen oder ratifiziert werden. Die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und der Abschluss des Abkommens bedürfen der Zustimmung des Rates auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission.

Obwohl eine politische Einigung erzielt wurde, wird vorgeschlagen, das Cotonou-Abkommen weiter zu verlängern, um genügend Zeit für die Durchführung der oben genannten internen EU-Verfahren zu haben. Die EU erklärt sich bereit, das Cotonou-Abkommen bis zum 30.11.2021 zu verlängern, sofern das neue Abkommen nicht vor diesem Datum in Kraft tritt oder vorläufig angewandt wird.