Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 07.12.2020 ergibt sich:
Die Novellierung des Personenbeförderungsrechts sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, könnte aber neue Verkehrsformen eher behindern statt fördern. Davor warnt der vzbv in seiner Stellungnahme.
Eine Reise mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln sollte für Verbraucher so einfach und komfortabel wie möglich sein – von der Buchung bis zur Hilfe bei Problemen. Dafür sei zwangsläufig eine umfassende digitale Vernetzung auf zentralen Plattformen nötig. Mobilitätsplattformen könnten so für Verbraucher eine verbesserte, zeitgemäße öffentliche Mobilität ermöglichen. Der vzbv bewertet die Entstehung von Plattformmodellen im Mobilitätsbereich daher grundsätzlich positiv. Zugleich seien aber auch Risiken damit verbunden, etwa die Tendenz zur Monopolbildung oder die Beeinflussung und Bevorzugung bestimmter Mobilitätsangebote sowie Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Insofern sei eine Regulierung von Mobilitätsplattformen notwendig. Zur Frage wie ein verbraucherfreundlicher Rechtsrahmen für große Mobilitätsplattformen aussehen kann, hat der vzbv außerdem ein Rechtsgutachten eingeholt und veröffentlicht.
Der vzbv fordert:
- Keine Ungleichbehandlung zwischen den neuen Verkehrstypen „Linienbedarfsverkehr“ und „Gebündelter Bedarfsverkehr“.
- Ermöglichung neuer und innovativer Pricing-Modelle bei neuartigen Mobilitätsangeboten.
- Regulierung mit Augenmaß, um insbesondere neue Mobilitätsangebote nicht zu behindern, sondern Innovationen zuzulassen und somit Verbraucher- und Umweltvorteile zu vergrößern.
- Eine Beweislastumkehr, die restriktive Vorgaben durch die Genehmigungsbehörden nur zulässt, wenn diese detailliert und stichhaltig darlegen, dass Regulierungen aus verkehrlicher oder städteplanerischer Sicht notwendig sind.
- Das Personenbeförderungsgesetz muss ausdrücklich regeln, dass Daten mit Personenbezug vor der Verarbeitung anonymisiert werden müssen. An die Anonymisierung von Mobilitätsdaten müssen klare Anforderungen formuliert sowie Schutzkonzepte entwickelt werden.
- Die Bundesregierung sollte eine bundesweite, nutzerfreundliche Reisekette durch bundesweit operierende Mobilitätsplattformen ermöglichen.
- Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten begrüßt der vzbv. Nur wenn die aktuell wie Schätze gehorteten Mobilitätsdaten in einem Open-Data-Ansatz zusammenfließen, kann sich durch deren Verknüpfung ein echter Mehrwert für Verbraucher ergeben.
Weitere Informationen
Stellungnahme des vzbv v. 07.12.2020 (PDF, 326 KB)