Hotel Kette Tidal Operations Germany ist insolvent – Arbeitsplätze stehen auf der Kippe

02. Dezember 2020 -

Die Tidal Operations Germany betreibt zehn Hotels der IHG-Marken Crowne Plaza, Holiday Inn, Holiday Inn Express in Deutschland.

Betroffen sind

  • Crowne Plaza Hamburg City Alster
  • Holiday Inn München City Center
  • Holiday Inn Express Berlin City Center
  • Holiday Inn Express Dortmund
  • Holiday Inn Express Düsseldorf City Center North
  • Holiday Inn Express Frankfurt Airport
  • Holiday Inn Express Frankfurt Messe
  • Holiday Inn Express Köln Troisdorf
  • Holiday Inn Express Köln Mülheim
  • Holiday Inn Express München Messe

248 Arbeitnehmer beschäftigt die insolvente Hotel-Kette in den 10 Hotels in Vollzeit und Teilzeit.

Die Corona-Pandemie, der Lock-Down und die Beherbergungsverbote setzten der Hotel-Kette zu.

Nun droht das endgültige Aus und die Kündigung für die betroffenen Arbeitnehmer.

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Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

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Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.