Der Bundesgerichtshof hat am 16.11.2020 zum Aktenzeichen 6 StR 332/20 die Verurteilung eines Angeklagten wegen diverser Überfälle auf Tankstellen und anderer Geschäfte in Hannover und Umgebung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 152/2020 vom 01.12.2020 ergibt sich:
Das LG Hannover hatte den Angeklagten wegen mehrfachen (schweren) Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen überfiel der Angeklagte im Dezember 2019 vorwiegend in Hannover kleinere Geschäfte, Bäckereien und Tankstellen. Er bedrohte die Verkäuferinnen stets mit einer echt aussehenden Spielzeugpistole und erbeutete auf diese Weise Bargeldbeträge zwischen 150 und 1.000 Euro. In einem Fall schlug er die Geschädigte mit der Pistole.
Der Angeklagte wandte sich mit der Sachrüge gegen seine Verurteilung.
Der BGH hat die Sachrüge verworfen.
Das Urteil des LG Hannover ist damit rechtskräftig.