Der Bundesrat fordert einen ambitionierten Rechtsrahmen für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 27.11.2020 ergibt sich:
In einer am 27.11.2020 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung unter anderem auf, die Anpassung eines regulatorischen Rahmens für Wasserstoffnetze kurzfristig noch in dieser Legislaturperiode anzustoßen.
Der Bundesrat spricht sich für eine grundlegende Reform des Umlagen-, Steuer- und Abgabensystems im Energiesektor aus. Dieses müsse systematisch, sektorenkopplungsfreundlich, dekarbonisierungsorientiert und technologieoffen fortentwickelt werden.
Dazu gehört nach Ansicht des Bundesrates auch die schrittweise Reduzierung der EEG-Umlage für Sektorenkopplungstechnologien wie zum Beispiel Wasserstoffelektrolyseanlagen. Die Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff müsse unverzüglich erfolgen, um einen wirtschaftlichen Anreiz zu setzen. Grüner Wasserstoff wird aus Elektrolyse von Wasser hergestellt und setzt keinerlei CO2 frei, da der eingesetzte Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, rechtzeitig die Voraussetzungen zur Realisierung von Vorhaben zur Erzeugung, Nutzung, Transport und Import von Wasserstoff zu schaffen. Dabei komme der Weiterentwicklung von Gasspeichern eine besondere Bedeutung zu.
Der länderübergreifende Handel mit erneuerbaren Gasqualitäten erfordere harmonisierte Standards für die Produkte, Zertifizierung, Herkunftsnachweise und technische Normanforderungen – nur so werde es künftig möglich sein, die erforderlichen Mengen an grünem Wasserstoff zur Verfügung zu stellen.
Notwendig sei eine eindeutige Klassifizierung bzw. Zertifizierung von grünem Wasserstoff und Folgeprodukten wie zum Beispiel grünem Methanol auch auf europäischer Ebene, um einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Hierfür müsse der europäischen Rechtsrahmen angepasst werden.
Der Bundesrat betont die Bedeutung grünen Wasserstoffs für die Luft- und Schifffahrt. Um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Luftverkehrswirtschaft zu vermeiden, bedürfe es aber europäischer und internationaler Lösungen für eine Beimischungsquote des so genannten grünen Kerosins. Zu prüfen sei, ob daneben auch andere Markt- und Einführungsmodelle zielführend sind.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Forderungen des Bundesrates umsetzt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Weitere Informationen
Antrag des Landes Niedersachsen: Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines Rechtsrahmens für eine Wasserstoffwirtschaft (BR-Drs. 647/20 – PDF, 273 KB)