In der Plenarsitzung am 27.11.2020 hat der Bundesrat den Weg für Verbesserungen bei Anträgen auf Familienleistungen freigemacht: Die Länderkammer hat einem Gesetz zur Digitalisierung entsprechender Verwaltungsverfahren zugestimmt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 27.11.2020 ergibt sich:
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In Kraft treten wird es zu großen Teilen am Folgetag, im Übrigen am 01.01.2022.
Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen, um den Zugang zu wichtigen Familienleistungen zu vereinfachen. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten.
Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten nicht mehrfach eingegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So soll die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, ob sie solche Angebote nutzen wollen.
Die Länder weisen zudem mit einer Entschließung drauf hin dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes auf die Art. 91c und 84 GG zu stützen ist.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen (BT-Drs. 19/21987 – PDF, 729 KB)
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen (BR-Drs. 664/20 – PDF, 330 KB)