Freigabe der Fusion von XXXLutz mit Tessner-Gruppe (Roller, tejo’s, Schulenburg) nur unter Auflagen

26. November 2020 -

Das Bundeskartellamt hat die geplante Beteiligung der Mann Mobilia Beteiligungs GmbH, Würzburg (Teil der österreichischen XXXLutz-Gruppe), in Höhe von 50% an der tejo Möbel Management Holding GmbH & Co. KG, Goslar, sowie der Roller GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Tessner-Gruppe), in Bezug auf die Absatzseite des Vorhabens (Verhältnis Möbelhandel/Endkunde) nach intensiver Prüfung unter Auflagen freigegeben.

Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 26.11.2020 ergibt sich:

Die Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Beschaffungsmärkte – also das Verhältnis zwischen Möbelhandel und Möbelhersteller – liegt in diesem Fall bei der Europäischen Kommission. Dieses Verfahren ist bislang noch nicht abgeschlossen.

Die XXXLutz-Gruppe ist in Deutschland mit über 200 Niederlassungen vertreten. Das Vorhaben bezieht sich auf 155 Standorte der Tessner-Gruppe. Nach der Entscheidung des Bundeskartellamtes dürfen 22 dieser Tessner-Standorte nicht übernommen werden, und ein weiterer XXXLutz-Standort muss abgegeben werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „In diesem Fall ist unser Verfahren nur der erste Teil der nötigen kartellbehördlichen Prüfungen. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission zu den Beschaffungsmärkten steht noch aus. Mit dem Zusammenschluss entsteht Deutschlands größter Möbelhändler. Wir haben die Absatzseite, also die Auswirkungen des Vorhabens auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, eingehend untersucht. Für 23 Standorte haben wir wettbewerbliche Bedenken. In den jeweiligen regionalen Märkten würde der Zusammenschluss zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen. Vor allem im Möbel-Discountbereich hätten die Kunden dort künftig keine hinreichende Auswahl mehr zwischen verschiedenen Händlern. Die Unternehmen müssen deshalb diese 23 Standorte zunächst an einen oder mehrere unabhängige Dritte veräußern, bevor sie den restlichen Zusammenschluss vollziehen dürfen.“

Die europaweit aktive XXXLutz-Gruppe ist in Deutschland mit über 200 Standorten vertreten und nach Umsatz der zweitgrößte Möbelhändler in Deutschland. Die Gruppe verfügt mit XXXLutz, dodenhof, Zurbrüggen, Möbelzentrum Pforzheim, POCO, Mömax, Osca und Sparkauf über mehrere etablierte Vertriebslinien.

Die Tessner-Gruppe ist mit 178 Standorten die Nr. 4 unter Deutschlands Möbelhändlern. Zu der Gruppe gehören die Handelsketten Roller, tejo’s SB Lagerkauf, Schulenburg sowie Meda Küchenstudios. Letztere sind aber nicht Gegenstand der Fusion.

Im Discountbereich haben die beiden Unternehmen insbesondere mit den Linien POCO bzw. Mömax und Roller die mit Abstand führenden Positionen inne. Nach dem Zusammenschluss entsteht der auch insgesamt größte Möbelhändler in Deutschland (vor Ikea).

Das Bundeskartellamt hat im Hauptprüfverfahren intensiv die lokal betroffenen Absatzmärkte des Möbeleinzelhandels ausgehend vom jeweiligen Einzugsgebiet der 155 Tessner-Standorte geprüft. Berücksichtigt wurden alle stationären Möbelhändler (Einrichtungshäuser, Discounter, Fachgeschäfte wie z.B. Küchenstudios oder Polsterfachgeschäfte bis hin zu sonstigen Anbietern, z.B. Baumärkten bzgl. Garten-/ Outdoormöbeln oder Küchen) sowie der Online-Handel. Da sich der Schwerpunkt des Falles im Discountbereich abspielt, wurde das Discountsegment besonders eingehend geprüft.

In der überwiegenden Zahl der betroffenen Markträume, insbesondere in den Ballungsräumen, wird es auch nach dem Zusammenschluss hinreichenden Wettbewerb geben. Es gibt dort neben XXXLutz und den Unternehmen der Tessner-Gruppe jeweils eine nicht unerhebliche Zahl von konkurrierenden Möbelhändlern.

Die Ermittlungen haben hingegen für 25 – sich teilweise überschneidende – Markträume gezeigt, dass die Fusion dort zu einer erheblichen Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs führen würde. Nur durch die Veräußerung von 23 Standorten an Dritte lassen sich die Wettbewerbsbedenken ausräumen. Die Veräußerung ist Bedingung für die Freigabe der restlichen Transaktion.

Das Vorhaben wird ausnahmsweise nicht von einer Wettbewerbsbehörde sondern sowohl in Deutschland vom Bundeskartellamt (hinsichtlich der Auswirkungen auf der Absatzseite) als auch von der Europäischen Wettbewerbsbehörde bei der Europäischen Kommission (hinsichtlich der Beschaffungsmärkte) geprüft.

Aufgrund der Umsätze der beteiligten Unternehmen von insgesamt mehr als fünf Mrd. Euro hätte das Zusammenschlussvorhaben insgesamt bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen. Da sich das Vorhaben hauptsächlich in Deutschland auswirken wird, haben die Zusammenschlussbeteiligten bei der Europäischen Kommission beantragt, den Fall beim Bundeskartellamt prüfen zu lassen (sog. Verweisungsantrag). Weil die Beschaffungsmärkte jedoch voraussichtlich über Deutschland hinausgehen, also z.B. Möbel von den Beteiligten auch außerhalb Deutschlands eingekauft werden, hat die Europäische Kommission Ende Januar 2020 das Vorhaben nur bezüglich der betroffenen Absatzmärkte (Verhältnis Möbelhandel/Endkunde) zur Fusionskontrolle an das Bundeskartellamt verwiesen. Das Verfahren bei der Europäischen Kommission ist bislang noch nicht abgeschlossen.